Wahlamt
Ansprechpartner
Renate Unger
Meldeamt
T. +43 2685 8201
F. +43 2685 8854 20
M. r.unger@moerbisch.bgld.gv.at
ALLGEMEINES ZU WAHLEN UND VOLKSBEGEHREN
UM BEI EINER WAHL/EINEM VOLKSBEGEHREN IN MÖRBISCH AM SEE IHRE STIMME ABGEBEN ZU KÖNNEN, MÜSSEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN GEGEBEN SEIN:
SIE SIND
ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGER MIT HAUPTWOHNSITZ (HWS) IN MÖRBISCH AM SEE:
- Die Aufnahme in die Wählerevidenz (WEV) erfolgt amtswegig
ÖSTERR. STAATSBÜRGER MIT NEBENWOHNSITZ (NWS) IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV
EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie sind berechtigt, an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl teilzunehmen. Die Aufnahme in die WEV erfolgt amtswegig.
EU-BÜRGER MIT NWS IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV NWS EU Bürger + Erhebungsblatt
EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE UND MÖCHTEN AN EINER EU-WAHL TEILNEHMEN:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die EU-WEV stellen! ANTRAG EU-WEV
AUSLANDSÖSTERREICHER
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV
ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN EINLEITUNGSVERFAHREN ZU EINEM VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:
- Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
während der Amtsstunden unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.
ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:
- Ein Volksbegehren kann zum angegebenen Eintragungszeitraum (siehe Amtstafel und Homepage) unterschrieben werden.
Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.
TERMINE FÜR KOMMENDE WAHLEN/VOLKSBEHREN