Wahlamt
Ansprechpartner
Renate Unger
Meldeamt
T. +43 2685 8201 11
F. +43 2685 8854 20
M. r.unger@moerbisch.bgld.gv.at
ALLGEMEINES ZU WAHLEN UND VOLKSBEGEHREN
UM BEI EINER WAHL/EINEM VOLKSBEGEHREN IN MÖRBISCH AM SEE IHRE STIMME ABGEBEN ZU KÖNNEN, MÜSSEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN GEGEBEN SEIN:
SIE SIND
ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGER MIT HAUPTWOHNSITZ (HWS) IN MÖRBISCH AM SEE:
- Die Aufnahme in die Wählerevidenz (WEV) erfolgt amtswegig
ÖSTERR. STAATSBÜRGER MIT NEBENWOHNSITZ (NWS) IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! Achtung, das Wahlrecht erlischt wieder bei Abmeldung des Wohnsitzes. Bei neuerlicher Anmeldung muss auch ein neuer Antrag für die WEV gestellt werden. ANTRAG WEV
EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie sind berechtigt, an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl teilzunehmen. Die Aufnahme in die WEV erfolgt amtswegig.
EU-BÜRGER MIT NWS IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV NWS EU Bürger + Erhebungsblatt
EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE UND MÖCHTEN AN EINER EU-WAHL TEILNEHMEN:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die EU-WEV stellen! ANTRAG EU-WEV
AUSLANDSÖSTERREICHER
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV
ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN EINLEITUNGSVERFAHREN ZU EINEM VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:
- Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
während der Amtsstunden unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.
ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:
- Ein Volksbegehren kann zum angegebenen Eintragungszeitraum (siehe Amtstafel und Homepage) unterschrieben werden.
Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.
TERMINE FÜR KOMMENDE WAHLEN
Engere Wahl Bürgermeister: 23. Oktober 2022
ENGERE WAHL ZUM BÜRGERMEISTER AM 23. Oktober 2022
Die Wahllokale sind in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.
Wahlberechtigte, die bei der Engeren Wahl zum Bürgermeister voraussichtlich am Wahltag verhindert sind, können die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Gründe für eine Verhinderung sind z.B.: Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder Auslandsaufenthalt.
Wählen mit Wahlkarte:
Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, mündlich oder schriftlich - unbedingt unter Angabe eines Grundes - beantragt werden. Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (amtlicher Lichtbildausweis wie Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig!
Die Wahlkarte muss schriftlich bis spätestens Mittwoch, 19. Oktober 2022 beantragt werden.
Mündlich, bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 21. Oktober 2022, 12:00 Uhr.
Ist eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 21. Oktober 2022, 12:00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten. (Die Vollmacht ist im Antrag integriert)
Der Wähler hat die verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Gemeinde zu übermitteln oder abzugeben, dass diese spätestens am Freitag, den 21. Oktober 2022 bis 14:00 Uhr einlangt.