Wahlamt
Ansprechpartner
Renate Unger
Meldeamt
T. +43 2685 8201 11
F. +43 2685 8854 20
M. r.unger@moerbisch.bgld.gv.at
ALLGEMEINES ZU WAHLEN UND VOLKSBEGEHREN
UM BEI EINER WAHL/EINEM VOLKSBEGEHREN IN MÖRBISCH AM SEE IHRE STIMME ABGEBEN ZU KÖNNEN, MÜSSEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN GEGEBEN SEIN:
SIE SIND
ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGER MIT HAUPTWOHNSITZ (HWS) IN MÖRBISCH AM SEE:
- Die Aufnahme in die Wählerevidenz (WEV) erfolgt amtswegig
ÖSTERR. STAATSBÜRGER MIT NEBENWOHNSITZ (NWS) IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! Achtung, das Wahlrecht erlischt wieder bei Abmeldung des Wohnsitzes. Bei neuerlicher Anmeldung muss auch ein neuer Antrag für die WEV gestellt werden. ANTRAG WEV
EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie sind berechtigt, an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl teilzunehmen. Die Aufnahme in die WEV erfolgt amtswegig.
EU-BÜRGER MIT NWS IN MÖRBISCH AM SEE:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV NWS EU Bürger + Erhebungsblatt
EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE UND MÖCHTEN AN EINER EU-WAHL TEILNEHMEN:
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die EU-WEV stellen! ANTRAG EU-WEV
AUSLANDSÖSTERREICHER
- Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV
ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN EINLEITUNGSVERFAHREN ZU EINEM VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:
- Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
während der Amtsstunden unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.
ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:
- Ein Volksbegehren kann zum angegebenen Eintragungszeitraum (siehe Amtstafel und Homepage) unterschrieben werden.
Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.
TERMINE FÜR KOMMENDE WAHLEN
Landwirtschaftskammerwahl 2023: 26. März 2023
LANDWIRTSCHAFTSKAMMERWAHL 2023 AM SONNTAG, 26. MÄRZ 2023
Das Vereinslokal im Gemeindezentrum ist in der Zeit von 08:00 bis 11:00 Uhr geöffnet.