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Wahlamt

Ansprechpartner
Renate Unger
Meldeamt

T. +43 2685 8201
F. +43 2685 8854 20
M.

 

ALLGEMEINES ZU WAHLEN UND VOLKSBEGEHREN

UM BEI EINER WAHL/EINEM VOLKSBEGEHREN IN MÖRBISCH AM SEE IHRE STIMME ABGEBEN ZU KÖNNEN, MÜSSEN FOLGENDE VORAUSSETZUNGEN GEGEBEN SEIN:
SIE SIND

ÖSTERREICHISCHER STAATSBÜRGER MIT HAUPTWOHNSITZ (HWS) IN MÖRBISCH AM SEE:

  • Die Aufnahme in die Wählerevidenz (WEV) erfolgt amtswegig

ÖSTERR. STAATSBÜRGER MIT NEBENWOHNSITZ (NWS) IN MÖRBISCH AM SEE:

  • Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! Achtung, das Wahlrecht erlischt wieder bei Abmeldung des Wohnsitzes. Bei neuerlicher Anmeldung muss auch ein neuer Antrag für die WEV gestellt werden.     ANTRAG WEV

EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE:

  • Sie sind berechtigt, an der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl teilzunehmen. Die Aufnahme in die WEV erfolgt amtswegig.

EU-BÜRGER MIT NWS IN MÖRBISCH AM SEE:

EU-BÜRGER MIT HWS IN MÖRBISCH AM SEE UND MÖCHTEN AN EINER EU-WAHL TEILNEHMEN:

  • Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die EU-WEV stellen!    ANTRAG EU-WEV

AUSLANDSÖSTERREICHER

  • Sie müssen einen Antrag auf Aufnahme in die WEV stellen! ANTRAG WEV

ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN EINLEITUNGSVERFAHREN ZU EINEM VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:

  • Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
    während der Amtsstunden unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
    Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.

ÖSTERR. STAATSBÜRGER/AUSLANDSÖSTERREICHER UND MÖCHTEN EIN VOLKSBEGEHREN UNTERSCHREIBEN:

  • Ein Volksbegehren kann zum angegebenen Eintragungszeitraum (siehe Amtstafel und Homepage) unterschrieben werden.
    Wenn Sie in der WEV einer österr. Gemeinde eingetragen sind, können Sie bei jedem Gemeindeamt/Magistrat in Österreich Ihre Stimme
    unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises abgeben.
    Online ist dies auch mit Bürgerkarte, insbesondere mit Handysignatur möglich.

 

TERMINE FÜR KOMMENDE WAHLEN/VOLKSBEHREN

NATIONALRATSWAHL am 29. September 2024

Persönliche Stimmabgabe im Wahllokal möglich am: 29. September 2024, 08:00 bis 16:00 Uhr
Zur Stimmabgabe am Wahltag sind die Verständigungskarte und ein Lichtbildausweis mitzubringen!

Wahl mittels Wahlkarte:
Folgende Möglichkeiten  haben Sie zur Beantragung Ihrer persönlichen Wahlkarte

  • Persönlich, in Ihrer Gemeinde (bitte amtliche Wahlinformation mitnehmen)
  • per E-Mail an Ihrer Gemeinde mit Angabe der Passnummer oder einer Kopie des Lichtbildausweises (post@moerbisch.bgld.gv.at)
  • im Internet unter www.oesterreich.gv.at
  • mittels Anforderungskarte auf der amtlichen Wahlinformation per Post

Antrag WAHLKARTE Nat

Bitte beachten Sie!

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden. Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 25. September 2024.
Für mündlich in Ihrer Gemeinde gestellte Anträge ist Freitag, der 27. September 2024, 12 Uhr 00 der letzte Termin.

 

 

 

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