Standesamt
Ansprechpartner
Renate Unger
Standesamt
T. +43 2685 8201
F. +43 2685 8854 20
M. r.unger@moerbisch.bgld.gv.at
STANDESAMTS- UND STAATSBÜRGERSCHAFTSVERBAND EISENSTADT UND UMGEBUNG
7000 Eisenstadt, Hauptstraße 35, T. +43 2682 705 DW 660-DW 662, E. standesamt@eisenstadt.at
Eheschließung/Eingetragene Partnerschaft
Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer "Traumzeremonie" ist die offizielle Anmeldung der Eheschließung/Anmeldung zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft. Dies gilt ab 01.01.2019 auch für gleichgeschlechtliche Paare, die die Ehe schließen möchten, als auch für verschieden geschlechtliche Paare, die sich verpartnern möchten.
Die sogenannte "Ermittlung der Ehefähigkeit"/"Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen" (bei der beide Verlobte/Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen), kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Bei einer Eheschließung/Verpartnerung von Bewohnern einer Mitgliedsgemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Eisenstadt und Umgebung erfolgt die "Ermittlung der Ehefähigkeit/"Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen" im Verbandsbüro im Rathaus Eisenstadt, Hauptstraße 35.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung/Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen. Nach Abschluss dieses Ermittlungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, in den nachfolgenden 6 Monate in jeder Gemeinde in Österreich zu heiraten oder sich verpartner zu lassen.
Laut Empfehlung des Bundesministeriums für Inneres vom 20.12.2018:
Eingetragene Partner können ab 01.01.2019 miteinander die Ehe schließen, ohne dass zuvor ihre eingetragene
Partnerschaft aufgelöst werden muss. Ebenso kann ein verheiratetes Paar miteinander die eingetragene Partnerschaft begründen, ohne dass zuvor die
Ehe aufgelöst werden muss.
Für die offizielle Anmeldung sind folgende Unterlagen im Original grundsätzlich notwendig (österr. Staatsbürger, volljährig)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde, falls dort eingetragen)
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten, die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
- Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
- Amtlicher Lichtbildausweis
Wenn Sie beide ein gemeinsames Kind haben:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis
Minderjährige Verlobte:
- Zusätzlich Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird
Minderjährige PartnerschaftswerberInnen:
- Eine eingetragene Partnerschaft kann erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit eingegangen werden
Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.
Bitte beachten Sie: Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/scripts/indesx.asp. Für Dokumente, die aus Staaten stammen, mit denen Österreich kein Abkommen über die Befreiung von der Beglaubigung hat und die dem Haager Beglaubigungsübereinkomen (Apostille-Übereinkommen) nicht beigetreten sind, benötigen Sie auch die diplomatische Beglaubigung.
Standesamt Mörbisch am See
7072 Mörbisch am See, Hauptstraße 22, T. +43 2685 820 111, E. r.unger@moerbisch.bgld.gv.at
Tag und Uhrzeiten
Eheschließungen werden am Standesamt Mörbisch an folgenden Tagen durchgeführt:
Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr
Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sowie am 31.10., 02.11., 11.11., 24.12. und 31.12. gibt es keine Trauungen
Bilder der Trauungsorte Standesamt, Weindenkmal und Hochstand
STANDESAMTS- UND STAATSBÜRGERSCHAFTSVERBAND EISENSTADT UND UMGEBUNG
7000 Eisenstadt, Hauptstraße 35, T. +43 2685 705 660 - DW 662, E. standesamt@eisenstadt.at
Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen.
Für die Beurkundung ist der Standesamtsverband mit Sitz im Rathaus Eisenstadt zuständig. Der Ausdruck eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist in jeder Mitgliedsgemeinde möglich.
- Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden.
- Personen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, können den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde beantragen
Kosten: € 43,60
Nähere Informationen finden Sie hier.
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Nähere Informationen finden Sie hier.
STANDESAMTS- UND STAATSBÜRGERSCHAFTSVERBAND EISENSTADT UND UMGEBUNG
7000 Eisenstadt, Hauptstraße 35, T. +43 2685 705 660 - DW 662, E. standesamt@eisenstadt.at
Bei einem Todesfall gibt es viele Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gesetzt werden müssen.
Die Aufgabe eines Bestattungsunternehmens ist es, die gesamte Organisation und Durchführung eines Sterbefalles zu übernehmen bzw. die Hinterbliebenen in ruhiger und angenehmer Atmosphäre bei ihren Entscheidungen zu beraten und zu unterstützen.
Das Bestattungsunternehmen veranlasst die Totenbeschau, bringt die Anzeige des Todes vom Krankenhaus oder Totenbeschauer in das Standesamt, besorgt erforderlichenfalls einen Leichenpass, Grabplatz, usw., und bringt Ihnen nach der Beurkundung des Sterbefalles die gewünschten Sterbeurkunden, Abschriften aus dem Sterbebuch und Todesbestätigungen.
Nähere Informationen finden Sie auch hier.
Bestattungsunternehmen in Mörbisch am See
Bestattung Halwax GmbH.
7072 Mörbisch am See, Lindengasse 4
T. +43 676 404 41 94
Bestattung Tiedl
7072 Mörbisch am See, Grenzgasse 13
T. +43 664 443 59 57, tiedl1@bnet.at
Friedhofsverwaltung
Anders als in den meisten Gemeinden unterliegt die Verwaltung unserer beiden Friedhöfe den Pfarrgemeinden.
Evangelischen Pfarrgemeinde A.B., Pfarrer Grössing, T. +43 2685 8261
Röm. kath. Pfarrgemeinde, Frau Edeltraud Laminger, T. +43 680 323 56 37, e-mail: engelbert.laminger@hotmail.com
Der politischen Gemeinde obliegt lediglich die Verwaltung der Leichenhalle.
Gemeindeamt T. +43 2685 8201
Für die Benützung der Leichenhalle zur Aufbahrung der Leiche ist eine Gebühr von € 52,25 pro Tag - zu bezahlen.
Diese Gebühr wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.