Strafregister
Ansprechpartner
Mario Wenzl
Bürgerservice
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Strafregister
Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
- alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
- alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer StaatsbürgerInnen und solcher Personen, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, durch ausländische Gerichte und
-alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
Mitzubringende Dokumente:
- Formular "Antrag auf Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung" (zum Downloaden)
- amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
- bei Antragstellung oder Abholung durch eine dritte Person: Vollmacht
Gebühren:
Antrag: € 8,60
Zeugnisgebühr: € 14,30 (entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll z.B. Arbeitgeber oder Behörde)
Bundesverwaltungsabgabe: € 2,10