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Sonstige Dienstleistungen

Amtssignatur

Amtssignatur der Gemeinde Mörbisch am See gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die von der Gemeinde Mörbisch am See im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur auf.
Die Amtssignatur ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur und kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke der Behörde und

  • einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes

Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.

Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes, zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)

Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes

Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung, unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.

Essen auf Rädern

Anmeldungen erfolgen direkt in der Küche des Sozialen Dienstes bei:

Ute Thaller
Köchin des Sozialen Dienstes
T. +43 2685 8201 21
F. +43 2685 8854 20

 

Unsere Leistungen

Täglich frisch auf den Tisch! Von Montag bis Freitag erhalten Sie täglich frisch zubereitete Mahlzeiten. Wir bieten Ihnen vielfältige Formen der Diätkost, z.B. zuckerlose Kost, Schonkost, natriumarme oder cholesterinarme Kost sowie mundgerechte oder fleischlose Kost.
Eine Mahlzeit besteht aus Suppe, Hauptgericht und einem Nachtisch. Beim Hauptgericht können Sie zwischen 2 Speisen wählen. Sie erhalten immer im Voraus den Speiseplan für die folgende Woche. Bis Freitagmittag können Sie bei Ihren Ansprechpartnern Ihre Speisen für die kommende Woche bestellen. Die Mahlzeiten werden täglich zwischen 11:00 und  13:00 Uhr ins Haus geliefert.
Selbstabholung in der SoDi-Küche ist von 11:00 bis 14:00 Uhr möglich (nach vorheriger Absprache).

Die Kosten für eine Portion betragen € 8,-- täglich.
In diesem Preis sind Suppe, Hauptspeise, Nachtisch und die Lieferung ins Haus inbegriffen.
Es wird monatlich abgerechnet und der offene Betrag am Anfang des Folgemonats per Einzugsauftrag (eigenes Formular) eingezogen.

Sie werden automatisch Mitglied im Verein, der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30,-- pro Jahr.

 

 

Speiseplan Woche 51 2024

Speiseplan Woche 51 2024 Kinder

Speiseplan Woche 52 2024

Woche 1 2025 URLAUB

Speiseplan Woche 2 2025

Speiseplan Woche 2 2025 Kinder

SoDi-VERANSTALTUNGEN 2024

- SoDi Sommerfest am Sonntag, 25. August 2024

- SoDi Weihnachtsmarkt am Samstag, 30. November 2024 (1. Adventsamstag)

Wir freuen uns auf Ihren/Euren Besuch!

Familie & Jugend

Kindergarten und Kinderkrippe

Raiffeisenstraße 10, 7072 Mörbisch am See
Leitung: Denise Diewald
T. +43 2685 8471
E.

Anmeldung Kinderkrippe (Word)

Volksschule und schulische Nachmittagsbetreuung

Eschengasse, 7072 Mörbisch am See
Leitung: Direktor Luise Feiler
T. +43 2685 8350
E.
Kontakt: Sabrina Prouza
Mobil +43 676 846 473 224

Friedhof

Anders als in den meisten Gemeinden unterliegt die Verwaltung unserer beiden Friedhöfe den Pfarrgemeinden.

Evangelischen Pfarrgemeinde A.B., Pfarrer Grössing, T. +43 2685 8261
Röm. kath. Pfarrgemeinde, Frau Edeltraud Laminger, T. +43 680 323 56 37, e-mail: engelbert.laminger@hotmail.com


Der politischen Gemeinde obliegt lediglich die Verwaltung der Leichenhalle.
Gemeindeamt T. +43 2685 8201

Für die Benützung der Leichenhalle zur Aufbahrung der Leiche ist eine Gebühr von € 52,25 pro Tag - zu bezahlen.
Diese Gebühr wird jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Medizinische Versorgung

Gemeindearzt

Ordination Dr. med. Michael Schriefl
Seestraße 11
7072 Mörbisch am See
T. +43 2685 8240

Ordinationszeiten:

Dienstag, Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr  
Montag & Freitag 08:00 – 12:00 Uhr & 15:00 – 17:00 Uhr

Die Ruster Apotheke

Mag. pharm. Sabine Rieder
Oggauer Straße 22
7071 Rust

T. +43 2685 259
F. +43 2685 204 29
E.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr
Samstag 08:00 – 12:00 Uhr
Müllentsorgung

Müllabfuhrtermine

Abfuhrtermine 2024

 

 

weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Burgenländischen Müllverbandes - www.bmv.at

SAMMELSTELLEN

Alt- und Problemstoffsammelstelle

Ansprechpartner
Manfred Lang
T.
+43 676 846 473 210

Öffnungszeiten
Mittwoch 13:00 –16:00 Uhr
Samstag 08:00 – 11:00 Uhr

Bauschuttdeponie

Ansprechpartner
Manfred Lang
T. +43 676 846 473 210

Entsorgung
**Kleine Mengen bis 1 m³ können in der Alt- und Problemstoffsammelstelle entsorgt werden. Größere Mengen sind nach vorheriger Anmeldung bei Herrn Lang in die Bauschuttdeponie zu verbringen. Kosten siehe oben.

Für das Einbringen von Bauschutt und Erdaushub in die Deponie ist eine Gebühr von € 31,50 pro Tonne zu entrichten. Diese Gebühr wird pro angefangene hundert Kilogramm aliquotiert. Zusätzlich wird pro Wiegevorgang eine Gebühr von € 10,50 verrechnet.

Mit Inkrafttreten der Deponieverordnung 2008, BGBl.Nr. 39/2008, ist es uns leider verboten, Eternitplatten in der als Inertabfalldeponie betriebenen Deponie der Gemeinde Mörbisch am See abzulagern, da diese definitiv nicht unter „Baurestmassen“ fallen, sondern als Asbestzement (SN 31412) gelten.

Eternitplatten sind durch ein dazu befugtes Unternehmen, z.B. den Umweltdienst Burgenland, zu entsorgen.

Copyright 2024 Gemeinde Mörbisch am See. Alle Rechte vorbehalten

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